
Erste Hilfe
Inhaltsverzeichnis:
-> Grundsätze zur Ersten
Hilfe
-> Atemspende bei Erwachsenen
/Jungendlichen
-> Atemspende bei Säuglingen
/ Kleinkindern
-> Vergiftungen
Verpflichtung zur Ersten Hilfe
Die
Unfallgefahren –beispielsweise im Haushalt, im Betrieb, im
Straßenverkehr und in den Schulen- machen es notwendig, daß möglichst viele Menschen in Erster Hilfe
ausgebildet sind.
Wer
in Notfällen, bei einem Unfall, einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder
Vergiftung, von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet,
sollte selbst fähig sein und es als seine Pflicht ansehen, anderen zu
helfen.
Bei
Unglücksfällen oder Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht.
Nach § 323c des StGB
(Strafgesetzbuch) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist.
Erste Hilfe
Unter
Erster Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum
Beginn der ärztlichen Behandlung zu leisten sind. Erste Hilfe soll aber
nicht die ärztliche Behandlung ersetzen.
Erste
Hilfe bedeutet u.a.
- Lebensrettende
Maßnahmen durchführen
- Den
Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren
- Die
Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung
lindern
- Den
Verletzen betreuen und trösten
- Einen Notruf
veranlassen
Aufgaben des
Ersthelfers
Durch das Notfallgeschehen kommt es bei den Betroffenen und
Personen in der Umgebung häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb
ist es wichtig, dass der Ersthelfer versucht durch
- Ruhe
- sicheres
Auftreten
- beruhigenden
Zuspruch
auf die Betroffenen und Umherstehenden
einzuwirken, um damit weitere
Schäden zu
verhindern.
Er hilft auch,
wenn er unbedachtes und / oder falschen Eingreifen Dritter
verhindert.
Der Ablauf aller Hilfeleistungen nach einem Notfall kann wie eine
Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht:

Merke:
Jede
Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied, darum gilt es, die
ersten drei Glieder, die in die Verantwortung des Ersthelfers fallen, so stark
wie möglich zu machen!
Notfälle
sind neben schweren Unfallverletzungen auch lebensbedrohliche akute
Erkrankungen oder Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender
Maßnahmen im Vordergrund steht.

Um zielstrebig handeln zu können, muss ein Ersthelfer beim
„Auffinden einer Person“ zunächst
- erkennen,
was geschehen ist
- überlegen,
welche Gefahren drohen
Über die Vielzahl der möglichen Maßnahmen gibt
das nachfolgende Schema einen Überblick:

Stellen sie als Ersthelfer bei einem Verletzten einen Atemstillstand fest, so muss ihre erste Aktion der lebensrettende Handgriff sein.

Durch diese Maßnahme werden Unterkiefer und Zungengrund angehoben und nach vorne geschoben, sie geben die Atemwege wieder frei. In vielen Fällen bewirkt schon dieser Griff ein wiedereinsetzten einer regelrechten Atmung.
Merke:
Ohne Atmung -> Kein
Sauerstoff
Ohne Sauerstoff -> Keine
Hirntätigkeit
Ohne
Hirntätigkeit -> Kein LEBEN
Wenn
sie im Falle eines Unglücksfalles auf einen Verletzten treffen, sollten
sie sich zunächst einen Überblick über seine Bewusstseinslage
verschaffen.
Höchste
Aufmerksamkeit verlangt das Auffinden einer bewusstlosen Person. Die
Gründe für eine Bewusstlosigkeit sind vielfältig und sollen hier
nicht erläutert werden.
|
Sprechen sie den Betroffenen
zunächst an! |
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Nicht ansprechbar |
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Rütteln sie am Betroffenen! |
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Nicht erweckbar |
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Fügen sie dem Betroffenen leichten Schmerz zu, |
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Reagiert nicht auf Schmerzreiz
|
Bewusstlose Personen, bei denen Atmung
festgestellt werden konnte, sind unverzüglich
in die stabile Seitenlage zu bringen. Dabei spielt es für sie als
Ersthelfer keine Rolle, welche anderen Verletzungen der Betroffene sonst noch
hat. Auch der Verdacht einer Fraktur der Wirbelsäule muss von ihnen
ignoriert werden, die stabile Seitenlage ist ihre Maßnahme, die sofort
umgesetzt werden muss!
Bewusstlose Personen neigen zum Erbrechen, wenn der Betroffene sich nicht in der stabilen Seitenlage befindet, besteht die Gefahr, daß er sein Erbrochenes aspiriert (=anatmet) und dabei erstickt. Nachdem sich der Betroffene in der stabilen Seitenlage befindet, besser noch während sie ihn in diese verbringen, ist sofort ein Notruf abzusetzen, bei dem ausdrücklich auf die bewusstlose Person hingewiesen wird.



§
Stellen sie sich
neben den Betroffenen
§
Heben sie den
Rumpf des Betroffenen an der Hüfte etwas an und schieben sie den ihnen
nahen Arm unter seinen Körper
§
Stellen sie den
Fuß des nahen Beines an das Gesäß
§
Legen sie den
fernen Arm über die Brust des Betroffenen
§
Fassen sie den
Betroffenen an der entfernten Schulter und Hüfte
§
Ziehen sie ihn
nun behutsam zu sich herüber
§
Ziehen sie den
unter dem Körper liegenden Arm, am Ellebogen etwas nach hinten heraus.
§
Überstrecken
sie den Hals und wenden das Gesicht zum Boden.
§
Schieben sie die
Finger des oben liegenden Armes unter die Wange
In dieser Stellung ist ständig Atmung
und Kreislauf zu kontrollieren. Bei Ausfall der Atmung ist weiter nach dem
Schema Auffinden einer Person weiter vor zu gehen.
Bei einem bewusstlosen Motorradfahrer ist das Abnehmen des Helmes
notwendig,
da nur danach eine sachgerechte Lagerung (bei vorhandener Atmung:
stabile Seitenlage mit Überstrecken des Halses) bzw. eine Atemspende
durchgeführt werden können.

Ein Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes und sorgt
für die Streckung des Halses, indem er von oben
mit beiden Händen Helm und Unterkiefer des
Verunglückten umfasst.
Ein zweiter Ersthelfer kniet seitlich am Kopf des
Verunglückten und klappt das Visier hoch.

Der zweite Helfer löst den Kinnriemen.
Unterdessen wird der Zug am Helm und
Unterkiefer vom ersten Helfer beibehalten.

Anschließend
übernimmt der zweite Helfer die
Streckung: dazu legt er beide Hände von unten
seitwärts in Längsachse parallel an den Hals.
Dabei werden 4 Finger hinter und der Daumen
vor dem Ohr gelegt. Dazu muss mit beiden Händen unter den
Helm gegriffen werden.
Nun
kann der Helm abgenommen werden.
Während
des Abziehens sorgt der zweite Helfer
weiterhin
für die Streckung und verhindert, dass der
Kopf
nach hinten fällt.
Bei
Atemstillstand
Atemspende durchführen
Bei Wiedereinsetzen der
Atmung
Stabile Seitenlage
Wiederholte Kontrolle von:
·
Bewusstsein
·
Atmung
·
Puls
Bei bewusstlosen Personen ist sofort die Atmung zu kontrollieren, da Bewusstlosigkeit oftmals mit Atemstillstand eintritt.
Atemstillstand führt zu
Sauerstoffmangel, Sauerstoffmangel führt zu Hirnschäden, schwere
Hirnschäden führen unweigerlich zum Tod. Deshalb ist schnelles,
zielstrebiges Arbeiten für den Ersthelfer oberstes Gebot
!
Folgendes Vorgehen ist dabei zweckmäßig:
- Machen sie die Atemwege frei, verwenden
sie hierfür zunächst
den lebensrettenden Handgriff und
kontrollieren sie dann den Mund- und Rachenraum nach Fremdkörpern,
die sie gegebenenfalls entfernen.
- Öffnen sie jetzt den Mund leicht und legen ihren Kopf mit der Wange
über Mund und Nase des Betroffenen.
- Zusätzlich können sie noch ihre Hand in die Magengrube des Betroffenen legen.
- Wenn sie weder mit ihrer Hand Atembewegungen fühlen, noch mit ihrem Ohr
Atemgeräusche hören,
noch mit den Augen Atembewegungen
sehen, liegt eindeutig ein Atemstillstand vor.

Es gibt zwei Formen der
Atemspende ohne Hilfsmittel, die Mund-zu-Nase-
und die Mund-zu-Mund-Beatmung.
Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung kann Luft über die Speiseröhre in den
Magen gelangen. Dieses kann plötzliches Erbrechen mit nachfolgender
Erstickungsgefahr auslösen. Deshalb ist die Mund-zu-Nase-Beatmung der
Mund-zu-Mund-Beatmung in der Regel vorzuziehen.
Mund- zu-
Nase-Beatmung
Der Kopf des Betroffenen ist
nach dem lebensrettenden Handgriff noch überstreckt und die Atemwege
wurden, soweit sichtbar, kontrolliert, dabei etwaige Fremdkörper aus Mund-
und Rachenraum entfernt. Mit dem Daumen, der Hand die den Kopf am Unterkiefer
hält, ist die Unterlippe des Betroffenen gegen die Oberlippe zu pressen,
damit der Mund geschlossen ist. Selbst Luft einatmen und den weit
geöffneten Mund dem Verletzten um die Nase herum fest aufsetzen, damit
keine Luft entweichen kann. Die eingeatmete Luft vorsichtig in die Atemwege
einblasen.
Nach jeder Beatmung wendet
der Helfer seinen Kopf zur Seite, so kann er einerseits Frischluft für die
nächste Beatmung einatmen und kann andererseits den Betroffenen genau
beobachten, sind Atembewegungen zu sehen?, wird
eingeblasene Luft ausgeatmet?
Bei der Beatmung die
normalen Frequenzen für den Betroffenen genau einhalten. Besteht der
Eindruck, dass die Luft nicht in die Lunge gelangt, sind oft die Atemwege nicht
frei. Es ist dann der Mund-Rachenraum nochmals nach Fremdkörpern zu
kontrollieren. Manchmal ist auch der Hals nicht weit genug überstreckt,
und eine Korrektur -nochmaliges Überstrecken des Halses- führt zum
Erfolg.
Ist die Nase verletzt oder bei der Beatmung nicht durchlässig, muss ausnahmsweise mit der Mund-zu-Mund-Beatmung weiter gemacht werden.

Mund- zu-
Mund-Beatmung
Der Hals des Betroffenen
bleibt überstreckt. Mit Daumen und Zeigefinger der auf der Stirn liegenden
Hand wir die Nase verschlossen. Der Mund des Betroffenen wird leicht
geöffnet. Der eigene Mund wird nach dem Einatmen fest über den Mund
des Betroffenen gelegt und dann vorsichtig beatmet. Ansonsten gibt es zwischen Mund-zu-Mund und Mund-zu-Nase-Technik keine Unterschiede.

Bei Kleinkindern und
Säuglingen ist bei der Atemspende anders vorzugehen, als bei Jugendlichen
und Erwachsenen. Sie haben ein kleineres Lungenvolumen, dafür jedoch eine
wesentlich größere Atemfrequenz.
Säuglinge
Bei
Säuglingen wird der Hals nur leicht überstreckt, die Nase bildet den
höchsten Punkt des Körpers. Dies kann man erreichen, indem man unter
die Schulterblätter des Kleinen ein Buch oder einige Windeln legt. Der
Helfer setzt den Mund auf Nase und Mund des Kindes und beatmet
vorsichtig mit einer Frequenz von ca. 40 Zügen pro Minute. Das
Lungenvolumen ist wesentlicher geringer als das eines Erwachsenen. Daher ist
das Beatmungsvolumen dem Lungenvolumen des Säuglings anzupassen, meist
reicht schon die Luft die sich im Mund- und Rachenraum des Helfers befindet.
Kleinkinder
Kleinkinder werde mit einer Frequenz von ca. 30 Atemzügen pro Minute beatmet. Das Atemvolumen wird entsprechend angepasst. Die Technik der Atemspende entspricht der Beatmung eines Erwachsenen.



Achtung!
Auch hier
gilt: Üben sie diese Maßnahme in einem Erste Hilfe Kurs selbst an
Dummys, nur so können Sie ein Gefühl für diese Technik bekommen.. Es gibt auch
spezielle Kurse in Erster Hilfe am Kind, die Rotkreuz Niederlassung in
ihrer Nähe oder die anderen Hilfsorganisationen sagen Ihnen wo und wann.
Gesamtablauf:
-> Bewusstseinslage überprüfen
– bei Bewusstlosigkeit
-> Feststellung der Atmung – Bei
Atemstillstand
-> 2 langsame Beatmungen – Setzt
Atmung nicht ein, dann sofort
-> Pulskontrolle nacheinander an beiden
Seiten des Halses – bei fehlen des Pulses
-> Betroffenen auf eine harte Unterlage
bringe
-> Ggf. Brustbereich entsprechend
freimachen
-> Druckpunkt suchen
-> 15 mal
Herzdruckmassage (mind. 80 mal pro Minute) im Wechsel mit 2 mal Atemspende
-> Nach 4 Zyklen (4 x 15 Herzdruckmassage
und 4 x 2 Beatmungen)
-> Kontrolle des Pulses nacheinander rechts
und links vom Hals
-> Bei Fehlen des Pulses Fortsetzung der
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Merke!
Jeder Zyklus beginnt mit der Beatmung
und endet
mit der Herdruckmassage.


Beendigung der Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei Fehlen der
Kreislauftätigkeit ist die Reanimation fortzusetzen bis der Notarzt
eintrifft, auch beim Eintreffen des Notarztes ist mit der Reanimation
fortzufahren, bis der Notarzt oder das Personal des Rettungsdienstes etwas
anderes sagen oder die Reanimation selbst übernehmen. Auch wenn die
Reanimation bereits über längere Zeit hinweg durchgeführt wurde
und sich der Zustand des Betroffenen nicht bessert, so ist doch ein Zustand gewährleistet,
der die Grundlage weiterer ärztlicher Maßnahmen sein kann.
Falls sich das Befinden des
Betroffenen bessert und wieder ein Puls getastet werden kann, so ist, bei
fehlender Atmung die Atemspende weiter fortzuführen. Erlangt der
Betroffene auch wieder eine Eigenatmung, so ist bei weiter bestehender Bewusstlosigkeit,
der Betroffene in die stabile Seitenlage zu bringen. Erlangt er auch wieder das
Bewusstsein, so ist er auf jeden Fall zum liegen bleiben zu veranlassen. Bis
zum Eintreffen des Notarztes ist der Patient genau zu beobachten.
Die
Pulskontrolle am Handgelenk ist allgemein
üblich, wenn der Verletzte / Betroffene noch ansprechbar ist.
Die
Pulskontrolle sollte mit den Fingerbeeren des Zeige-, Mittel- und Ringfingers
erfolgen, da hier im Allgemeinen die größte Empfindsamkeit besteht.
Von der
Daumenseite kommend tastet der Ersthelfer mit drei Fingern den Puls am
liegenden Arm.
Weiterhin
achtet man beim Pulsfühlen auf:
-> Pulsstärke
(Kräftig, schwach, kaum fühlbar)
-> Pulsrythmus (regelmäßig, teilweise oder
vollkommen unregelmäßig)

Bei der
Pulskontrolle an der Halsschlagader tastet
der Ersthelfer mit drei Fingerbeeren seitlich neben dem Kehlkopf und rutscht
dann mit den Fingern in die seitliche Halsgrube. Wichtig dabei ist, dass der
Puls immer nacheinander an beiden Seiten des Halses getastet wird.

Übersicht Vergiftungen:
Es gibt eine Vielzahl von
Stoffen die den Menschen infolge einer Vergiftung schädigen können.
Sie gelangen auf verschiedenen Aufnahmewegen in den Körper. Es gibt
Anzeichen, Gefahren und Maßnahmen die für alle Arten von
Vergiftungen gelten, andere beziehen sich speziell auf die Art des Giftes.

Vergiftungen allgemein:
Übelkeit, Erbrechen,
Durchfall - Plötzlich auftretende, krampfartige Schmerzen im Bauch -
Kopfschmerzen, Schwindelgefühl - Bewusstseinseintrübung bis zur Bewusstlosigkeit
- Atemstörungen bis zum Atemstillstand - Beschleunigung oder Verlangsamung
des Pulses - Erregungszustände
-> Ständig Puls und Atmung kontrollieren; Schema
Auffinden einer Person beachten
-> Bei Schock - Schockbekämpfung
-> Notruf
-> zusätzlich Informationszentrale für
Vergiftungen anrufen
-> Giftreste, Behältnisse, Verpackungen,
Erbrochenes und evtl. abgegangenen Stuhl und Urin mit in Krankenhaus geben
-> Beim Erbrechen behilflich sein, nicht das Erbrechen
herbeiführen
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