Erste Hilfe


 

            Inhaltsverzeichnis:

 

 

-> Grundsätze zur Ersten Hilfe

-> Rettungskette

-> Was ist ein Notfall

-> Auffinden einer Person

-> Lebensrettender Handgriff

-> Kontrolle des Bewusstseins

-> Stabile Seitenlage

-> Abnehmen eines Helmes

-> Feststellung der Atmung

-> Atemspende bei Erwachsenen /Jungendlichen

-> Atemspende bei Säuglingen / Kleinkindern

-> Herz-Lungen-Wiederbelebung

-> Pulskontrolle

-> Vergiftungen

-> Giftnotrufnummern

 

 

 

Grundsätze zur Ersten Hilfe

 

Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Die Unfallgefahren –beispielsweise im Haushalt, im Betrieb, im Straßenverkehr und in den Schulen- machen es notwendig, daß möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet sind.

 

Wer in Notfällen, bei einem Unfall, einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Vergiftung, von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig sein und es als seine Pflicht ansehen, anderen zu helfen.

 

Bei Unglücksfällen oder Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht.

Nach § 323c des StGB (Strafgesetzbuch) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.

 

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum Beginn der ärztlichen Behandlung zu leisten sind. Erste Hilfe soll aber nicht die ärztliche Behandlung ersetzen.

Erste Hilfe bedeutet u.a.

 

-   Lebensrettende Maßnahmen durchführen

 

-   Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren

 

-   Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung

lindern

 

-   Den Verletzen betreuen und trösten

 

-   Einen Notruf veranlassen

 

Aufgaben des Ersthelfers

Durch das Notfallgeschehen kommt es bei den Betroffenen und Personen in der Umgebung häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, dass der Ersthelfer versucht durch

 

-   Ruhe

-   sicheres Auftreten

-   beruhigenden Zuspruch

 

      auf die Betroffenen und Umherstehenden einzuwirken, um damit weitere                   

      Schäden zu verhindern.

      Er hilft auch, wenn er unbedachtes und / oder falschen Eingreifen Dritter 

      verhindert.

 

 

 

Rettungskette

 

 

 

Der Ablauf aller Hilfeleistungen nach einem Notfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht:

 

 

Rettungskette

 

 

Merke:

Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied, darum gilt es, die ersten drei Glieder, die in die Verantwortung des Ersthelfers fallen, so stark wie möglich zu machen!

 

 

 

 

Was ist ein Notfall

 

 

Notfälle sind neben schweren Unfallverletzungen auch lebensbedrohliche akute Erkrankungen oder Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender Maßnahmen im Vordergrund steht.

 

Notfalldefinition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auffinden einer Person

 

Um zielstrebig handeln zu können, muss ein Ersthelfer beim „Auffinden einer Person“ zunächst

 

-   erkennen, was geschehen ist

-   überlegen, welche Gefahren drohen

 

Über die Vielzahl der möglichen Maßnahmen gibt das nachfolgende Schema einen Überblick:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebensrettender Handgriff

 

Stellen sie als Ersthelfer bei einem Verletzten einen Atemstillstand fest, so muss ihre erste Aktion der lebensrettende Handgriff sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch diese Maßnahme werden Unterkiefer und Zungengrund angehoben und nach vorne geschoben, sie geben die Atemwege wieder frei. In vielen Fällen bewirkt schon dieser Griff ein wiedereinsetzten einer regelrechten Atmung.

 

Merke:

 

Ohne Atmung            ->  Kein Sauerstoff

 

                             Ohne Sauerstoff        ->  Keine Hirntätigkeit

 

                             Ohne Hirntätigkeit     ->  Kein LEBEN

 

 

 

 

 

Kontrolle des Bewusstseins

 

Wenn sie im Falle eines Unglücksfalles auf einen Verletzten treffen, sollten sie sich zunächst einen Überblick über seine Bewusstseinslage verschaffen.

 

Höchste Aufmerksamkeit verlangt das Auffinden einer bewusstlosen Person. Die Gründe für eine Bewusstlosigkeit sind vielfältig und sollen hier nicht erläutert werden.

 

 

Sprechen sie den Betroffenen zunächst an!

Nicht ansprechbar

Rütteln sie am Betroffenen!

Nicht erweckbar

Fügen sie dem Betroffenen leichten Schmerz zu,
                         z.B. durch zwicken in den Arm.

Reagiert nicht auf Schmerzreiz                                
Diese Kontrollen zeigen eindeutig,
die Person ist Bewusstlos.

 

 

Stabile Seitenlage

Bewusstlose Personen, bei denen Atmung festgestellt werden konnte, sind unverzüglich in die stabile Seitenlage zu bringen. Dabei spielt es für sie als Ersthelfer keine Rolle, welche anderen Verletzungen der Betroffene sonst noch hat. Auch der Verdacht einer Fraktur der Wirbelsäule muss von ihnen ignoriert werden, die stabile Seitenlage ist ihre Maßnahme, die sofort umgesetzt werden muss!

Bewusstlose Personen neigen zum Erbrechen, wenn der Betroffene sich nicht in der stabilen Seitenlage befindet, besteht die Gefahr, daß er sein Erbrochenes aspiriert (=anatmet) und dabei erstickt. Nachdem sich der Betroffene in der stabilen Seitenlage befindet, besser noch während sie ihn in diese verbringen, ist sofort ein Notruf abzusetzen, bei dem ausdrücklich auf die bewusstlose Person hingewiesen wird.

§         Stellen sie sich neben den Betroffenen

§         Heben sie den Rumpf des Betroffenen an der Hüfte etwas an und schieben sie den ihnen nahen Arm unter seinen Körper

§         Stellen sie den Fuß des nahen Beines an das Gesäß

§         Legen sie den fernen Arm über die Brust des Betroffenen

§         Fassen sie den Betroffenen an der entfernten Schulter und Hüfte

§         Ziehen sie ihn nun behutsam zu sich herüber

§         Ziehen sie den unter dem Körper liegenden Arm, am Ellebogen etwas nach hinten heraus.

§         Überstrecken sie den Hals und wenden das Gesicht zum Boden.

§         Schieben sie die Finger des oben liegenden Armes unter die Wange

In dieser Stellung ist ständig Atmung und Kreislauf zu kontrollieren. Bei Ausfall der Atmung ist weiter nach dem Schema Auffinden einer Person weiter vor zu gehen.

 

 

Abnehmen eines Helmes

Bei einem bewusstlosen Motorradfahrer ist das Abnehmen des Helmes notwendig,

da nur danach eine sachgerechte Lagerung (bei vorhandener Atmung: stabile Seitenlage mit Überstrecken des Halses) bzw. eine Atemspende durchgeführt werden können.

 

Ein Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes und sorgt   

für die Streckung des Halses, indem er von oben

mit beiden Händen Helm und Unterkiefer des

Verunglückten umfasst.

 

Ein zweiter Ersthelfer kniet seitlich am Kopf des

Verunglückten und klappt das Visier hoch.

 

 

 

 

 

 

Der zweite Helfer löst den Kinnriemen.

Unterdessen wird der Zug am Helm und

Unterkiefer vom ersten Helfer beibehalten.

 

 

 

 

 

Anschließend übernimmt der zweite Helfer die

Streckung: dazu legt er beide Hände von unten

seitwärts in Längsachse parallel an den Hals.

Dabei werden 4 Finger hinter und der Daumen

 

vor dem Ohr gelegt. Dazu muss mit beiden Händen unter den Helm gegriffen werden.

 

 

 

 

Nun kann der Helm abgenommen werden.

Während des Abziehens sorgt der zweite Helfer

weiterhin für die Streckung und verhindert, dass der

Kopf nach hinten fällt.

 

 

 

Bei Atemstillstand    

 

 

               Atemspende durchführen

 

 

                Bei Wiedereinsetzen der

               Atmung

 

 

               Stabile Seitenlage

 

 

               Wiederholte Kontrolle von:

 

·        Bewusstsein

·        Atmung

·        Puls

 

 

 

 

 

Feststellung der Atmung

 

Bei bewusstlosen Personen ist sofort die Atmung zu kontrollieren, da Bewusstlosigkeit oftmals mit Atemstillstand eintritt.

 

Atemstillstand führt zu Sauerstoffmangel, Sauerstoffmangel führt zu Hirnschäden, schwere Hirnschäden führen unweigerlich zum Tod. Deshalb ist schnelles, zielstrebiges Arbeiten für den Ersthelfer oberstes Gebot !

 

Folgendes Vorgehen ist dabei zweckmäßig:

- Machen sie die Atemwege frei, verwenden sie hierfür zunächst
  den lebensrettenden Handgriff und kontrollieren sie dann den Mund- und Rachenraum nach Fremdkörpern,
  die sie gegebenenfalls entfernen.

- Öffnen sie jetzt den Mund leicht und legen ihren Kopf mit der Wange über Mund und Nase des Betroffenen.

- Zusätzlich können sie noch ihre Hand in die Magengrube des  Betroffenen legen.

- Wenn sie weder mit ihrer Hand Atembewegungen fühlen, noch mit ihrem Ohr Atemgeräusche hören,
  noch mit den Augen Atembewegungen sehen, liegt eindeutig ein Atemstillstand vor.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Atemspende bei Erwachsenen / Jugendlichen

 

Es gibt zwei Formen der Atemspende ohne Hilfsmittel, die Mund-zu-Nase- und die Mund-zu-Mund-Beatmung. Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung kann Luft über die Speiseröhre in den Magen gelangen. Dieses kann plötzliches Erbrechen mit nachfolgender Erstickungsgefahr auslösen. Deshalb ist die Mund-zu-Nase-Beatmung der Mund-zu-Mund-Beatmung in der Regel vorzuziehen.

 

Mund- zu- Nase-Beatmung

Der Kopf des Betroffenen ist nach dem lebensrettenden Handgriff noch überstreckt und die Atemwege wurden, soweit sichtbar, kontrolliert, dabei etwaige Fremdkörper aus Mund- und Rachenraum entfernt. Mit dem Daumen, der Hand die den Kopf am Unterkiefer hält, ist die Unterlippe des Betroffenen gegen die Oberlippe zu pressen, damit der Mund geschlossen ist. Selbst Luft einatmen und den weit geöffneten Mund dem Verletzten um die Nase herum fest aufsetzen, damit keine Luft entweichen kann. Die eingeatmete Luft vorsichtig in die Atemwege einblasen.

 

Nach jeder Beatmung wendet der Helfer seinen Kopf zur Seite, so kann er einerseits Frischluft für die nächste Beatmung einatmen und kann andererseits den Betroffenen genau beobachten, sind Atembewegungen zu sehen?, wird eingeblasene Luft ausgeatmet?

 

Bei der Beatmung die normalen Frequenzen für den Betroffenen genau einhalten. Besteht der Eindruck, dass die Luft nicht in die Lunge gelangt, sind oft die Atemwege nicht frei. Es ist dann der Mund-Rachenraum nochmals nach Fremdkörpern zu kontrollieren. Manchmal ist auch der Hals nicht weit genug überstreckt, und eine Korrektur -nochmaliges Überstrecken des Halses- führt zum Erfolg.

Ist die Nase verletzt oder bei der Beatmung nicht durchlässig, muss ausnahmsweise mit der Mund-zu-Mund-Beatmung weiter gemacht werden.

Atemspende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mund- zu- Mund-Beatmung

Der Hals des Betroffenen bleibt überstreckt. Mit Daumen und Zeigefinger der auf der Stirn liegenden Hand wir die Nase verschlossen. Der Mund des Betroffenen wird leicht geöffnet. Der eigene Mund wird nach dem Einatmen fest über den Mund des Betroffenen gelegt und dann vorsichtig beatmet. Ansonsten gibt es zwischen Mund-zu-Mund und Mund-zu-Nase-Technik keine Unterschiede.

Atemspende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Atemspende bei Säuglingen / Kleinkindern

 

Bei Kleinkindern und Säuglingen ist bei der Atemspende anders vorzugehen, als bei Jugendlichen und Erwachsenen. Sie haben ein kleineres Lungenvolumen, dafür jedoch eine wesentlich größere Atemfrequenz.

 

Säuglinge

Bei Säuglingen wird der Hals nur leicht überstreckt, die Nase bildet den höchsten Punkt des Körpers. Dies kann man erreichen, indem man unter die Schulterblätter des Kleinen ein Buch oder einige Windeln legt. Der Helfer setzt den Mund auf Nase und Mund des Kindes und beatmet vorsichtig mit einer Frequenz von ca. 40 Zügen pro Minute. Das Lungenvolumen ist wesentlicher geringer als das eines Erwachsenen. Daher ist das Beatmungsvolumen dem Lungenvolumen des Säuglings anzupassen, meist reicht schon die Luft die sich im Mund- und Rachenraum des Helfers befindet.

 

Kleinkinder

Kleinkinder werde mit einer Frequenz von ca. 30 Atemzügen pro Minute beatmet. Das Atemvolumen wird entsprechend angepasst. Die Technik der Atemspende entspricht der Beatmung eines Erwachsenen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung!

Auch hier gilt: Üben sie diese Maßnahme in einem Erste Hilfe Kurs selbst an Dummys, nur so können Sie ein Gefühl für diese Technik bekommen.. Es gibt auch spezielle Kurse in Erster Hilfe am Kind, die Rotkreuz Niederlassung in ihrer Nähe oder die anderen Hilfsorganisationen sagen Ihnen wo und wann.

 

 

 

Herz-Lungen-Wiederbelebung

 

Gesamtablauf:

 

->  Bewusstseinslage überprüfen – bei Bewusstlosigkeit

->  Feststellung der Atmung – Bei Atemstillstand

->  2 langsame Beatmungen – Setzt Atmung nicht ein, dann sofort

->  Pulskontrolle nacheinander an beiden Seiten des Halses – bei fehlen des Pulses

->  Betroffenen auf eine harte Unterlage bringe

->  Ggf. Brustbereich entsprechend freimachen

->  Druckpunkt suchen

->  15 mal Herzdruckmassage (mind. 80 mal pro Minute) im Wechsel mit 2 mal Atemspende

->  Nach 4 Zyklen (4 x 15 Herzdruckmassage und 4 x 2 Beatmungen)

->  Kontrolle des Pulses nacheinander rechts und links vom Hals

->  Bei Fehlen des Pulses Fortsetzung der Herz-Lungen-Wiederbelebung

 

 

Merke!

 

Jeder Zyklus beginnt mit der Beatmung und endet

mit der Herdruckmassage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beendigung der Herz-Lungen-Wiederbelebung

 

Bei Fehlen der Kreislauftätigkeit ist die Reanimation fortzusetzen bis der Notarzt eintrifft, auch beim Eintreffen des Notarztes ist mit der Reanimation fortzufahren, bis der Notarzt oder das Personal des Rettungsdienstes etwas anderes sagen oder die Reanimation selbst übernehmen. Auch wenn die Reanimation bereits über längere Zeit hinweg durchgeführt wurde und sich der Zustand des Betroffenen nicht bessert, so ist doch ein Zustand gewährleistet, der die Grundlage weiterer ärztlicher Maßnahmen sein kann.

 

Falls sich das Befinden des Betroffenen bessert und wieder ein Puls getastet werden kann, so ist, bei fehlender Atmung die Atemspende weiter fortzuführen. Erlangt der Betroffene auch wieder eine Eigenatmung, so ist bei weiter bestehender Bewusstlosigkeit, der Betroffene in die stabile Seitenlage zu bringen. Erlangt er auch wieder das Bewusstsein, so ist er auf jeden Fall zum liegen bleiben zu veranlassen. Bis zum Eintreffen des Notarztes ist der Patient genau zu beobachten.

 

 

 

Pulskontrolle

 

Die Pulskontrolle am Handgelenk ist allgemein üblich, wenn der Verletzte / Betroffene noch ansprechbar ist.

 

Die Pulskontrolle sollte mit den Fingerbeeren des Zeige-, Mittel- und Ringfingers erfolgen, da hier im Allgemeinen die größte Empfindsamkeit besteht.

 

Von der Daumenseite kommend tastet der Ersthelfer mit drei Fingern den Puls am liegenden Arm.

 

Weiterhin achtet man beim Pulsfühlen auf:

 

->  Pulsstärke (Kräftig, schwach, kaum fühlbar)

->  Pulsrythmus (regelmäßig, teilweise oder vollkommen unregelmäßig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Pulskontrolle an der Halsschlagader tastet der Ersthelfer mit drei Fingerbeeren seitlich neben dem Kehlkopf und rutscht dann mit den Fingern in die seitliche Halsgrube. Wichtig dabei ist, dass der Puls immer nacheinander an beiden Seiten des Halses getastet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergiftungen

 

Übersicht Vergiftungen:

 

Es gibt eine Vielzahl von Stoffen die den Menschen infolge einer Vergiftung schädigen können. Sie gelangen auf verschiedenen Aufnahmewegen in den Körper. Es gibt Anzeichen, Gefahren und Maßnahmen die für alle Arten von Vergiftungen gelten, andere beziehen sich speziell auf die Art des Giftes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergiftungen allgemein:

Übelkeit, Erbrechen, Durchfall - Plötzlich auftretende, krampfartige Schmerzen im Bauch - Kopfschmerzen, Schwindelgefühl - Bewusstseinseintrübung bis zur Bewusstlosigkeit - Atemstörungen bis zum Atemstillstand - Beschleunigung oder Verlangsamung des Pulses - Erregungszustände

 

->  Ständig Puls und Atmung kontrollieren; Schema Auffinden einer Person beachten

->  Bei Schock - Schockbekämpfung

->  Notruf

->  zusätzlich Informationszentrale für Vergiftungen anrufen

->  Giftreste, Behältnisse, Verpackungen, Erbrochenes und evtl. abgegangenen Stuhl und Urin mit in Krankenhaus geben

->  Beim Erbrechen behilflich sein, nicht das Erbrechen herbeiführen

 

 

 

 

 

Giftnotrufnummern

 

 

Berlin
Landesberatungsstelle für Vergiftungserscheinungen
und Embryonaltoxikologie
Pulsstrasse 3-7
14059 Berlin
Tel: 030 / 19 240
Fax: 030 / 32 68 07 21

 

 

Berlin
Charité der Humboldt-Universität
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel: 030 / 450-65 35 55
Fax: 030 / 450-5 39 15
http://www.charite.de/rv/nephro

 

 

Bonn
Informationszentrale gegen Vergiftungen,
Zentrum der Kinderheilkunde
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Uni
Adenauerallee 119
53113 Bonn
Tel: 0228 / 19 240
Fax: 0228 / 287-33 14
http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale

 

Erfurt
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen
Nordhäuser Strasse 74
99089 Erfurt
Tel: 0361 / 73 07 30
Fax: 0361 / 7 30 73 17
http://www.ggiz-erfurt.de/

 

 

Freiburg
Unikinderklinik Freiburg,
Informationszentrale für Vergiftungen
Mathildenstrasse 1
79106 Freiburg
Tel: 0761 / 19 240 (Notruf)
43 00-01(Zentrale)
Fax: 0761 / 270 44 57
http://www.ukl.uni-freiburg.de/kinderkl/viz/homede.htm

 

 

Göttingen
Giftinformationszentrum-Nord,
Zentrum für  Pharmakologie und Toxikologie
Robert-Koch-Strasse 40
37075 Göttingen
Tel: 0551 / 19 240 oder 38 31 80
Fax: 0551 / 38 31 881
http://www.Giz-Nord.de

 

 

Homburg
Uniklinik, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Informations- und Beratungszentrum für Vergiftungen
66421 Homburg / Saar
Tel: 06841 / 19 240
Fax: 06841 / 16 83 14

 

 

Mainz
Beratungsstelle bei Vergiftungen,
II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Uni
Langenbeckstrasse 1
55131 Mainz
Tel: 06131 / 19 240 oder 23 24 66
http://www.giftinfo.uni-mainz.de

 

 

München
Giftnotruf München
Toxikologische Abteilung der
II. Medizinischen Klinik rechts der Isar
der TU München
Ismaninger Strasse 22
81675 München
Tel: 089 / 1 92 40
Fax: 089 / 41 40 22 41
http://www.toxinfo.org

 

 

Nürnberg
II Medizinische Klinik des
städt. Krankenhauses Nürnberg Nord
Toxikologische Intensivstation
Flurstrasse 17
90419 Nürnberg
Tel: 0911 / 39 82 451(Gifttelefon) oder
0911-398 2665
http://members.aol.com/Wmuehlberg/giftinfo.html